Denkmalimmobilien sind nach den Vorgaben der Denkmalbehörde erhaltenswerte Gebäude, für die eine Wiederherstellung besonders lohnenswert ist. Dazu zählen sowohl Gebäude aller Epochen, als auch besondere Wohnkonzepte, die aufgrund historischer Begebenheiten ein kulturelles Gut darstellen.
Denkmalimmobilien bieten allen, die ein hoch zu versteuerndes Einkommen haben, besondere Steuervergünstigungen und sind aus diesem Grund eine sinnvolle Kapitalanlage. Neben den Steuervorteilen ist für Kapitalanleger der hohe Wiederverkaufswert ein weiteres Highlight für ein Investment in Denkmalimmobilien. Die deutsche Steuergesetzgebung trägt einen Anteil zum Gelingen dieser großen, oftmals sehr kostenintensiven Aufgabe für Investoren bei. Durch die erhöhte Abschreibungsmöglichkeit (AfA) auf Baudenkmale nach § 7i / 7h EStG, können die gesamten behördlich genehmigten Sanierungskosten innerhalb von 12 Jahren als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das ist die wohl einzige und sinnvollste Möglichkeit, aus Steuerlast werthaltiges Vermögen zu schaffen und zu erhalten.
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